Mitgliederversammlung vom
|
Beschluss
|
23.03.2025
|
Der Abgeltungsbetrag für nicht geleistete Gemeinschaftsstunden wird von 20 € auf 40 € erhöht.
|
23.03.2025
|
Die Arbeitszeit wird wochentags (Montag bis Freitag) ausgedehnt auf bis 20:00 Uhr
|
23.03.2025
|
Samstags ist es zusätzlich möglich von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu arbeiten (Aussetzung der Ruhezeit).
|
23.03.2025
|
Wenn in den Gärten durch die Wassergesellschaft das Wasser abgestellt ist (vsl. Ende Oktober bis Ende März), sind samstags Arbeiten in der Zeit von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr möglich
(Aussetzung der Ruhezeit).
|