Hier werden Vorstandsbeschlüsse veröffentlicht , damit Ihr wisst, was sich in Eurem Verein bewegt - kurzgefasst, auf den Punkt, transparent.
15.09.2024
Balkonkraftwerke
...sind anzeigepflichtig. Nach Auskunft des Netzbetreibers muss ein 2-Richtungs-Zähler für jeden Pächter installiert werden, der ein Balkonkraftwerk betreibt. Dazu wären Leitungsarbeiten nötig. Die nötigen Aufwände werden ermittelt. Für diese Arbeiten ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.
Ein eigenmächtiger Betrieb eines Balkonkraftwerkes würde den tatsächlichen Verbrauch eines jeden Pächter verfälschen, da der Zwischenzähler aufgrund der Netzeinspeisung rückwärts laufen würde, der Hauptzähler jedoch nicht. Installiert vorerst bitte kein Balkonkraftwerk!
(Euer 1. Vorsitzender)
10.06.2022
Die Vermietung des Vereinshauses wird ab dem 11.06.22 wieder aufgenommen.